Kunstrecht

Die Schweiz ist ein Zentrum des internationalen Handels von Kulturgütern; so hat sie im Jahre 2005 das Kulturgütertransfergesetz erlassen, um den Anliegen des UNESCO-Übereinkommens aus dem Jahre 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung von rechtswidrigem Handel von Kulturgütern nachzukommen. Unser Senior Partner, Benno P. Hafner, berät Museen, Auktionshäuser, Galerien, Händler aber auch Privatpersonen als Sammler in ihren umfassenden Anliegen rund um die Kunst, wie insbesondere:

  • Abwicklungen von Transaktionen
  • Escrow Services
  • Echtheitsprüfungen
  • Abklären von Einfuhrbestimmungen
  • Lösungen für Problemstellungen im Zusammenhang mit Zollfreilagern

Kunstrecht

Die Schweiz ist ein Zentrum des internationalen Handels von Kulturgütern; so hat sie im Jahre 2005 das Kulturgütertransfergesetz erlassen, um den Anliegen des UNESCO-Übereinkommens aus dem Jahre 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung von rechtswidrigem Handel von Kulturgütern nachzukommen. Unser Senior Partner, Benno P. Hafner, berät Museen, Auktionshäuser, Galerien, Händler aber auch Privatpersonen als Sammler in ihren umfassenden Anliegen rund um die Kunst, wie insbesondere:

  • Abwicklungen von Transaktionen
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