Als Miete wird ein Vertragsverhältnis bezeichnet, welches die Überlassung des Gebrauchs einer Sache gegen Entgelt zum Gegenstand hat. Das Mietrecht bezweckt, einen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern zu schaffen und enthält komplexe Fragestellungen.
Im Bereich des Miet- und Immobilienrechts erbringen wir für Sie insbesondere nachfolgende Dienstleistungen:
Als Miete wird ein Vertragsverhältnis bezeichnet, welches die Überlassung des Gebrauchs einer Sache gegen Entgelt zum Gegenstand hat. Das Mietrecht bezweckt, einen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern zu schaffen und enthält komplexe Fragestellungen.
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